Allgemeines Zivilrecht

Rechts­gebiete

ALLGEMEINES ZIVILRECHT


Sämtliche Verträge des alltäglichen Lebens fallen unter das Allgemeine Zivilrecht. Der Kauf eines Haushaltsgegenstandes oder eines Gebrauchtwagens, der Abschluss eines Handyvertrages oder der Besuch eines Konzertes bzw. Fußballspiels sind Tätigkeiten, die einen Vertragsabschluss erfordern.


Die genannten und viele andere Vertragstypen sind im Allgemeinen Zivilrecht geregelt. Die allgemeinen und besonderen Regeln sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert.


Zu unseren Kernkompetenzen gehören insbesondere das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören dabei die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz .



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