Strafrecht

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Strafrecht


Wir stehen unseren Mandanten bei allen strafrechtlichen Problemen tatkräftig mit Rat und Tat zur Seite und verteidigen bundesweit, insbesondere bei vorgeworfenen Taten aus dem Verkehrsstrafrecht .

Dafür hält das Strafgesetzbuch (StGB) für den Straßenverkehr entsprechende Straftatbestände bereit.

Hier ein Auszug:
 

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten gem. § 316 StGB
  • Vollrausch gem. § 323a StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot gem. § 21 StVG
  • Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz gem. § 6 PflVG
  • Unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB als Verkehrsteilnehmer


In der Situation eines Strafverfahrens sollten Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen. Wir werden sodann unverzüglich Akteneinsicht beantragen. Nur dadurch gelangt man auf den gleichen Stand wie die Ermittlungsbehörden - und vermeidet böse Überraschungen.

Nach erfolgter Akteneinsicht werden wir gemeinsam absprechen, ob und wie man sich zur Sache einlässt. In vielen Fällen kann eine
Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft angeregt werden. Auf diese Weise erspart sich der Betroffene eine öffentliche Hauptverhandlung.

Das konkrete Vorgehen stimmen wir natürlich immer individuell mit Ihnen ab.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!

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